Vorsorge und Vermögen

Fair erben – den Liebsten etwas übrig lassen

12. Juni 2019 - Text: Ina Henrichs
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 400 Milliarden Euro vermacht. Die Summe übersteigt sogar den Bundes­haushalt 2019. Trotzdem regeln nur wenige Menschen ihren Nachlass richtig. Drei erfahrene Experten berichten von absurden Fällen, Kummer und Streit – und wissen, was zu tun ist im Milliarden­spiel um das Erbe
Nicht einfach verkrümeln: Wer will, dass es nach seinem Tod keinen Streit gibt, sollte sich rechtzeitig beraten lassen Foto: Andreas Achmann

Bernd Clasens letzter unglücklicher Fall liegt noch nicht lange zurück: Eine Frau stirbt und hinterlässt 15 Millionen Euro. Ein Testament hat sie nicht verfasst, Angehörige scheint es nicht zu geben. Wer bekommt nun das Geld? Ein Fall für Bernd Clasen: Der 63-Jährige hat sich darauf spezialisiert, rechtmäßige Erben zu ermitteln. Er beschäftigt in seinem Büro 25 Mitarbeiter, die den kleinsten Verästelungen eines Stammbaums nachgehen, um entfernte Verwandte aufzuspüren. Oft führt der Weg ins Ausland. Und wenn alles bestens läuft, verhilft Bernd Clasen Menschen zu unverhofftem Reichtum.

Auch im eingangs erwähnten Fall war sein Team erfolgreich. Das Vermögen ist inzwischen verteilt. Allerdings unter Familienmitgliedern, die die Erblasserin überhaupt nicht kannten. »Hätte sie ein Testament gemacht, wäre vielleicht ihre beste Freundin in den Genuss gekommen«, sagt Bernd Clasen bedauernd. Er habe es häufig mit Konstellationen zu tun, die ihm von Herzen leidtun.

Zu denen kommt es fast zwangsläufig, wenn der Nachlass überhaupt nicht geregelt ist. Und das ist hierzulande sehr oft so: Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vererben die Deutschen jährlich 400 Milliarden Euro. Aber nur jeder vierte bringt seinen letzten Willen zu Papier, die übrigen verlassen sich darauf, dass der Nachlass in ihrem Sinne gesetzlich geregelt wird. Nach Ansicht von Experten ist das ein großer Fehler. Die Streitfälle rund um den Nachlass nehmen jedenfalls zu. Fast jeder fünfte Erbe berichtet von Konflikten.

400.000.000.000 €
werden in Deutschland vererbt.
Pro Jahr
Quelle: DIW

Bernd Clasen ist seit 25 Jahren im Geschäft. Daran, dass sich keiner gerne mit seinem Tod beschäftigt, hat sich in all dieser Zeit nichts geändert. Viele denken zwar über ein Testament nach, kommen aber über diesen ersten Schritt nicht hinaus. »Ich finde häufig Entwürfe«, erzählt Clasen, der dann mit ansehen muss, dass das Geld anders als offensichtlich gewollt, an den Cousin sechsten Grades geht. Andere ringen sich dazu durch, ihr Testament privatschriftlich abzuschließen, halten sich aber nicht an die Form. »Sie tippen ihr Testament in den PC, drucken es aus und unterschreiben es.« Das ist ungültig. »Es muss vollständig eigenhändig verfasst werden«, betont Clasen, und er erzählt von einer nahezu erblindeten Frau, die ihre künftige Erbin gebeten hatte, ihr beim Verfassen des Testaments die Hand zu führen. »Auch das war natürlich unwirksam.«

Selbst wem es gelingt, sein Testament einwandfrei niederzuschreiben, der muss es noch so hinterlegen, dass es auffindbar ist. Auch das ist keine Banalität. In der Schublade sei es zwar einfach zu finden, sagt Clasen. »Aber Erben, die damit nicht zufrieden sind, könnten es wegschmeißen.« Landet es unter einem Buchdeckel, werde es bei der Wohnungsauflösung möglicherweise entsorgt. Und auf ein Schließfach hätte niemand Zugriff.

Deshalb rät Clasen, die Unterlagen gegen kleines Geld beim Amtsgericht lagern zu lassen. Noch einfacher sei es, sich gleich von einem Notar helfen zu lassen. Dieser beurkundet das Testament und lässt es gerichtlich hinterlegen. Das koste, aber man dürfe nicht an falscher Stelle geizen, findet Clasen. »Wenn jemand bereits in einem Pflegeheim wohnt, sollte er sich außerdem von seinem Arzt bescheinigen lassen, dass er noch voll geschäftsfähig ist«, fügt er hinzu. Denn manchmal wird genau das von den Erben im Nachhinein bestritten.

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Alle zehn Jahre kann man jedem Kind 400.000 Euro steuerfrei schenken – und so Erbschaftssteuer vermeiden

Wer kein Testament macht, der hinterlässt vor allem Probleme. Das bestätigt auch die Nachfolgeplanerin Heike Minks aus Berlin. »Es gibt viele kinderlose Ehegatten, die denken, dass der Partner sowieso alles erbt. Das sieht das Gesetz aber gar nicht vor.« Nicht, solange noch Geschwister, Nichten, Neffen oder Großeltern leben. Diese bilden mit dem überlebenden Ehepartner eine Erbengemeinschaft – und dies birgt Konfliktpotenzial. Der Klassiker: Es gibt ein Haus und viele Erben, die jedoch keine Lösung dafür finden. Das Haus verwahrlost, ein Käufer wird nicht gefunden, und es muss zwangsversteigert werden. Die 47-Jährige versucht immer wieder mal als Mediatorin zwischen Hinterbliebenen zu vermitteln. »Bei diesen Streitigkeiten geht es dann oft nicht mehr um das Vermögen, sondern vielmehr um Befindlichkeiten«, erzählt Minks. Ist der Nachlass nicht korrekt geregelt, lässt er zu viel Spielraum für Mutmaßungen. »Die Gespräche werden dann nur noch emotional geführt.« Dabei wollen Eltern in der Regel genau das vermeiden.

»Ich empfehle allen älteren Ehepartnern, sich zunächst gemeinsam zu überlegen, wen sie im Krankheits- und auch im Todesfall bevollmächtigen.« Danach sollten sie mit dem Bevollmächtigten unterschiedliche Szenarien durchsprechen. Über das Testament würde sie die Kinder nur grob informieren. »Wer zu sehr ins Detail geht, kann damit vorzeitig Streit auslösen.« Eine schmerzhafte Erfahrung, die sie allen Eltern ersparen möchte.

5%
der Deutschen wollen ihrem Haustier etwas vererben. Die meisten (91 Prozent) aber dann doch Partner oder Kindern
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung

Heike Minks begleitet zudem viele Unternehmen bei der Nachfolgeplanung. Auch hier stellt sie immer wieder fest, dass die meisten Personengesellschaften schlecht vorbereitet sind. Entweder sie haben gar keinen Gesellschaftervertrag oder nur einen unzureichenden. »Stirbt ein Gesellschafter, ist der Streit vorprogrammiert«, weiß Minks. Denn dann rutscht möglicherweise ein Erbe aus der Familie als Gesellschafter inklusive Mitspracherecht nach – selbst wenn er keine Ahnung vom Geschäft hat. Und wenn er das nicht will, so muss er abgefunden werden. Das kostet die übrigen Gesellschafter oft mehr, als sie aufbringen können. Wie können sie sich dagegen versichern? Wie muss der Gesellschaftervertrag ausgestaltet sein, um solche Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen? Und was sollte dazu im Testament vermerkt sein? Das alles sind Fragen, die man vorab klären muss. »Ich bin seit über 15 Jahren in diesem Bereich tätig und kann an zwei Händen abzählen, wer in den mehr als tausend Fällen seinen Nachlass sauber geregelt hat.«

Dass einer allein diese Aufgabe nicht überschauen kann, glaubt auch der Münchner Fachanwalt für Erbrecht Anton Steiner. Es gebe Paare, die sich mit folgender Formulierung schon auf der sicheren Seite glauben: »Wenn wir gemeinsam versterben, erbt unser Sohn.« Das aber sei eine extrem auslegungsbedürftige Formulierung: »Müssen sie gemeinsam versterben oder ist gemeint, sobald der Zweite tot ist? Und darf der Überlebende das Testament noch ändern? »Viele der möglichen Problemfälle sieht man als Laie nicht. Die eröffnen sich erst in einem Gespräch mit den Experten. Die Lösungen wiederum sind eigentlich simpel.«

Zu den Herausforderungen gehört am Ende auch die Frage, wie das Vermögen steuergünstig vermacht werden kann. Das herauszufinden ist Steiners Spezialität. Er nennt ein einfaches Beispiel: Eine gut situierte Familie sollte nicht nur die Freibeträge der Kinder von jeweils 400 000 Euro, sondern auch die der Enkel von jeweils 200 000 Euro nutzen. »Wer also auch die Enkel entsprechend im Vermächtnis berücksichtigt, kann der gesamten Familie einen erheblichen Betrag ersparen.«

4.342.000
Immobilien sollen bis zum Jahr 2024 vererbt werden
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung

Außerdem sei es mitunter sinnvoll, sich schon zu Lebzeiten von Vermögen zu trennen. Denn alle zehn Jahre können die genannten Freibeträge erneut ausgeschöpft werden. »Ich könnte also meinem Kind alle zehn Jahre 400 000 Euro oder Immobilienanteile in diesem Wert steuerfrei schenken – sofern ich früh genug anfange und der liebe Gott mitspielt.« Steiner hat aber auch zwei goldene Regeln: »Gib nur her, was du entbehren kannst, und sichere dich gegen Unvorhergesehenes ab.« Denn manchmal muss er seine Mandanten bremsen, wenn diese aus Angst vor der Erbschaftssteuer ihr einziges Hab und Gut, etwa ein Haus, vor ihrem Tod den Kindern überschreiben wollen. Davon rät Steiner dringend ab. Es könnte ja sein, dass die Eltern doch noch eines Tages die Immobilie verkaufen müssen, um ihre eigene Pflege zu finanzieren. Denn häufig würde die Rente dafür nicht reichen.

Und wann sollte ein Testament geschrieben werden? »Eigentlich sollte man in jeder Lebensphase eines parat haben«, findet Steiner. Die Faustregel besage, dass zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr eine gute Zeit sei, mit der Familie darüber zu sprechen. Spätestens. »Danach hat man oft keine Lust mehr.«

Nicht nachlassen beim Nachlass
 
Sieben Versicherungs­produkte für besseres vererben
Rechtsschutz: Bewahrt Kunden nicht nur vor hohen Kosten im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern umfasst im Tarif BEST der Allianz auch Premiumvorsorgeleistungen. Mit BEST können neben erbrechtlichen Streitigkeiten bis 1000 Euro auch ein Testament inklusive digitalem Nachlass (für digitale Konten wie Facebook) und eine Bestattungsverfügung erstellt werden. Ab dem PLUS-Produkt (und damit auch in BEST) ist bereits eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung enthalten.
BestattungsSchutzbrief: Die Sterbegeldversicherung der Allianz entlastet Hinterbliebene, indem sie die Bestattungskosten übernimmt. Zudem profitieren Versicherte von einer kostenlosen telefonischen Erstberatung zu Nachlassfragen durch einen Anwalt.
Risikolebensversicherung: Individuell gestaltbare finanzielle Absicherung der Familie, der Immobilienfinanzierung oder anderer Kredite. Auch ein Unternehmen lässt sich so finanziell schützen.
PrivatSofortRente: Wer – zum Beispiel nach einer Erbschaft – eine größere Geldsumme anlegen möchte, kann seinen Einmalbeitrag in eine lebenslange Rente umwandeln. Attraktive Verzinsung und mögliche Steuervorteile inklusive. Auch eine Hinterbliebenenvorsorge lässt sich einschließen. 
VermögensPolice: Im Todesfall wird einmalig an eine festgelegte Person Vermögen aus­gezahlt. Kunden können damit die Übertragung durch Schenkung oder Vererbung einkommensteuerfrei sicherstellen, ohne Erspartes zu Lebzeiten aus der Hand zu geben.
SchatzBrief: Einmal zahlen, lebenslang profitieren – das ist das Grundprinzip der Allianz SchatzBriefe. Mit einem einmaligen Betrag (Mindestsumme: 3.000 Euro) können Kunden ihre Altersvorsorge um eine lebenslange Rente ergänzen. Abhängig vom gewählten Vorsorgekonzept ist im Todesfall eine Kapitalauszahlung an Hinterbliebene möglich. 
Pflegerente gegen Einmalbetrag: Einmalige Investition in die Pflegerente mit garantierten Leistungen ein Leben lang. Im Todesfall können Hinterbliebene eine Kapitalzahlung erhalten, selbst wenn die Pflegerente bereits in Anspruch genommen wurde.

Bildquellen

Bernd Clasen: Hanna Lenz

Heike Minks: Benjamin Zibner

Anton Steiner: Sebastian Arlt

Fair erben: Andreas Achmann

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