Nach Sturmtief Xynthia: Welche Versicherung zahlt den Schaden?
Das Sturmtief Xynthia fegte am Wochenende mit orkanartigen Böen bis zu 166 Kilometern pro Stunde durch Europa. Wir erläutern, welche Versicherungen für Schäden an Gebäuden, Inventar und Kfz aufkommen.
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden ab Windstärke acht (Windgeschwindigkeiten ab 62 Stundenkilometer) für Schäden am Gebäude auf. Die Schadenpalette reicht hier von abgedeckten Dächern bis hin zu beschädigten Schornsteinen, Satellitenanlagen oder Markisen. Wichtig ist, dass das Risiko Sturm auch mitversichert wurde.
Bei der Allianz Wohngebäudeversicherung Optimal sind auch die Aufräumkosten für durch Sturm entwurzelte oder abgeknickte Bäume auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert. Sollte der Garten durch den Sturm so schwer beschädigt worden sein, dass eine Wiederbepflanzung notwendig ist, übernimmt die Allianz Optimal auch die Wiederbepflanzung mit Jungpflanzen.
Beschädigtes Fahrzeug – Kaskoversicherung bezahlt Reparatur
Beschädigtes Mobiliar ersetzt die Hausratversicherung
Wird beispielsweise durch einen umgestürzten Baumstamm nicht nur das Dach beschädigt, sondern auch das darunter im Haus stehende Inventar, übernimmt die Kosten für die Wiederanschaffung die Hausratversicherung - und zwar zum Neuwert.
Beschädigtes Fahrzeug - Kaskoversicherung bezahlt Reparatur
Dachziegel oder Äste, die durch den Sturm gegen das Auto geschleudert wurden, können Beulen und Kratzer am Fahrzeug verursachen. Die Reparatur bezahlt die Teilkaskoversicherung abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts. Die Teilkaskoversicherung ist in der Vollkaskoversicherung enthalten - der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird bei Sturmschäden nicht belastet.
Privathaftpflicht schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter
Wenn ein durch Sturm herab fallender Dachziegel oder ein abgeknickter Baum das Nachbargebäude oder Fahrzeuge beschädigt bzw. vorbei gehende Personen verletzt, stehen schnell hohe Schadenersatz-Forderungen ins Haus. Hier hilft bei selbst bewohnten Einfamilien-Häusern die Privathaftpflicht oder bei Mehrfamilienhäusern die Haushaftpflicht-Versicherung. Diese prüft den Anspruch und bezahlt die berechtigten Forderungen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt - notfalls auch vor Gericht.
Was tun im Schadenfall?
Grundsätzlich gilt: Wenn möglich, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem abgedeckten Dach sollte dieses so schnell wie möglich notdürftig gegen Regen abgedichtet werden. Gleiches gilt bei einer beschädigten Fenster- oder Fahrzeugscheibe.
Der Schaden sollte so schnell wie möglich dem Versicherungsfachmann vor Ort gemeldet werden. Zusätzlich hat die Allianz auch rund um die Uhr Notrufnummern 00800.11 22 44 44 (Gebäude und Hausrat) und 00800.11 22 33 44 (Fahrzeuge) geschaltet. Auf Wunsch übernimmt der kostenlose Allianz Handwerkerservice bei Schäden am Wohngebäude auch die Beauftragung, Koordination und Qualitätskontrolle der Handwerker. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Allianz.
Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Daten
- Versicherungsnummer (falls zur Hand)
- was ist beschädigt und in welchem Umfang?
- eine erste Schätzung zur Schadenhöhe
- ggf. Anschaffungsbelege (Preis, Kaufdatum) bei beweglichen Gegenständen (Mobiliar)
- ggf. Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
- Telefonnummer für Rückfragen
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