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Hin und weg in der Karnevalszeit: Wer kostümiert Auto fährt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer - selbst in nüchternem Zustand, denn die Verkleidung kann Sicht und Beweglichkeit stark einschränken.
Allianz Deutschland AG
München25.01.2010

Piraten mit Holzbein, Hakenhand und Augenklappe sollten in der fünften Jahreszeit die Hände besser vom Ruder lassen. Natürlich gehört Verkleiden zu Karneval, Fasching und Fasenacht. Aber auch wenn es witzig aussieht, so sollten sich kostümierte Narren und Piraten nicht hinters Lenkrad setzen. Sie gefährden sich und andere!
Wo war gleich noch mal Backbord? Karnevalisten sollten lieber andere als Steuer lassen. Per Bus und Bahn kommen sie auch nach der Sause sicher nach Hause.
Illustratives Bild

Selbst Radfahrer können belangt werden
Lässt es sich gar nicht vermeiden, sind im Straßenverkehr doch einige Grundregeln zu beachten. Die Verkehrsexperten der Allianz Versicherung warnen: Sobald Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit durch Masken und starre, unhandliche Kostüme eingeschränkt werden, erhöht sich die Unfallgefahr erheblich. Bei einer Polizeikontrolle kosten Augenklappe und Maske ein ziemlich unfröhliches Bußgeld. Das gilt übrigens auch für Radfahrer.
Alkohol ist für Käpt'n Sparrow am Ruder total verboten. Da hört der Spaß auf! Schon mit 0,25 mg/l Atemluft ist der Führerschein für vier Wochen weg. Zusätzlich gibt’s in Flensburg vier Punkte und 500 Euro Bußgeld. Bei auffälliger Fahrweise und 1,1 Promille ist das sogar schon eine Straftat. Das heißt: Führerschein sofort weg, sieben Punkte und Geldstrafe. Da ist jede Taxi-Fahrt billiger und sicherer.
 
 
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Kontakt für Presse
Christian Weishuber
Allianz Deutschland AG
Telefon 089.3800-18169
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