Es muss kein Lottogewinn sein
Eine Erbschaft, eine Schenkung oder ein zuteilungsreifer Sparvertrag – wer plötzlich eine größere Summe zur Verfügung hat, kann mit einem Einmalbeitrag Versäumnisse in der Altersvorsorge nachholen. Es locken steuerliche Vorteile.

Ausreichend vorgesorgt? Mit einer Einmaleinlage können Versäumnisse nachgeholt werden
Sparen ist ein stetiger Prozess. Ein Euro kommt zum anderen, bis das ersehnte Sparziel schließlich erreicht ist. Beim Vorsorgesparen ist das nicht anders. Normalerweise dauert es mindestens zwei Jahrzehnte, bevor das Geld für eine wirksame Rentenergänzung ausreicht. Und doch kann es wesentlich schneller gehen.
Es muss kein Lottogewinn sein – auch eine Schenkung, eine Erbschaft oder die Fälligkeit eines größeren Sparvertrags können es einem ermöglichen, Versäumtes nachzuholen und blitzschnell eine private Altersvorsorge aufzubauen. Einmalbeitrags-Produkte sind im Aufwind, und das nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen.
Schenkung oder Erbschaft zur Altersvorsorge nutzen
Denn die früher für die Steuer notwendige, mindestens fünfjährige Beitragszahlung gibt es nicht mehr. Eine, mehrere Zahlungen oder laufende Beiträge – Vorsorgeverträge werden heute im Prinzip gleich behandelt. Steuerlich relevant sind nur noch das Alter, der Zeitpunkt, zu dem es die Leistungen gibt und die bis dahin zurückgelegte Versicherungsdauer.
Welches Vorsorgeprodukt für wen interessant sein kann, ist allerdings nicht nur eine Frage des Alters oder der Steuerbelastung. Sie richtet sich vielmehr nach den Rendite-Erwartungen als auch danach, wann der Zugriff auf das Vorsorgevermögen möglich sein soll.
Fit für die Abgeltungsteuer
Angesichts der neuen Abgeltungsteuer bieten nahezu alle Finanzdienstleister verschiedene Strategien und Anlagealternativen für die Zeit nach dem 1. Januar 2009. Lebensversicherungsangebote haben den besonderen Charme, dass sich hier nur wenig ändert.
Die wichtigsten Regeln: Überschüsse aus einmaligen Kapitalzahlungen sind nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern – vorausgesetzt, der Versicherer zahlt nach einer mindestens zwölfjährigen Versicherungsdauer und erst ab dem 60. Geburtstag des Kunden aus. Weil die Hälfte des individuellen Grenzsteuersatzes geringer ist als 25 Prozent Abgeltungsteuer, ergibt sich immer ein Steuervorteil. Bei einer laufenden Auszahlung in Form einer Rente ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.
Wenn die Zeit arbeiten darf: Allianz PrivatRente IndexSelect
Wer noch relativ jung ist und sein Geld ein paar Jahrzehnte lang arbeiten lassen kann, könnte dem Rat vieler Anlageexperten folgen, die im Aktienmarkt die besten Perspektiven für langfristig überdurchschnittliche Renditen sehen. Die Mitte 2007 gestartete PrivatRente IndexSelect der Allianz setzt auf den europäischen Aktienkursindex Dow Jones EURO STOXX .
Ein Absicherungsmechanismus verhindert, dass Kursverluste des Index für den Kunden zu einer negativen Jahresrendite führen. Und wer der Entwicklung der Kapitalmärkte zwischenzeitlich skeptisch gegenübersteht, kann die Indexpartizipation auch für zwölf Monate auszusetzen und sich stattdessen für eine jährlich im Voraus festgelegte sichere Verzinsung von Allianz Leben zu entscheiden.
Eine zuverlässige Ergänzung: Allianz SofortRente
Mit einer klassischen privaten Rente – zum Beispiel der Allianz SofortRente – liegt richtig, wer sich einfach nur ein verlässliches lebenslanges Einkommen sichern möchte, ohne ständig darüber nachdenken zu müssen, wie lange die finanziellen Reserven noch halten.
Der steuerpflichtige Ertragsanteil bei Renten, die aus zuvor versteuertem Einkommen finanziert worden sind, ist unverändert günstig. Von einer mit dem Alter 65 beginnenden Rente sind lediglich 18 Prozent steuerpflichtig. Während der gesamten Rentenzahlung ändert sich daran nichts mehr.
Komplettlösung: Allianz RentenPlan Invest
Kaum jemand verrentet sein gesamtes Geldvermögen. Schließlich will man bis zu einem gewissen Grad flüssig bleiben; für größere Anschaffungen beispielsweise, für Reisen, Renovierungen oder auch einfach nur für die Kinder und Enkel.
Sowohl Rente als auch Liquidität bietet der Allianz RentenPlan Invest. Er kombiniert eine SofortRente mit dem SchatzBrief Invest. Das Ergebnis ist eine garantiert lebenslange Versorgung, verbunden mit individuell möglichen Kapitalentnahmen aus dem SchatzBrief. Sobald der SchatzBrief nicht mehr gebraucht wird, kann der Restwert die laufende Rente aufstocken.
Der clevere Vermögenstransfer: Allianz ErbschaftsPolice
Eine Lebensversicherungspolice eignet sich auch gut dazu, Vermögen zu vererben oder per Schenkung zu übertragen. Den zur Disposition stehenden Betrag investiert der Kunde als Einmalbeitrag in eine Kapitallebensversicherung, die Allianz ErbschaftsPolice. Im Todesfall erhält der Begünstigte die Auszahlungssumme. Dafür muss er nur Erbschaftsteuer zahlen. Die Erträge bleiben steuerfrei.
Wird die Versicherungsnehmereigenschaft vorher an den Begünstigten übertragen, ist lediglich für den aktuellen Rückkaufswert Schenkungsteuer fällig. Die bisherige Regel, wonach die Steuer alternativ auch auf der Grundlage von zwei Dritteln des bisherigen Lebensversicherungsbeitrages bemessen werden kann, wird voraussichtlich Mitte dieses Jahres entfallen.
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