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Mehr als eine Million Pferde und Ponys gibt es in Deutschland, rund 1,5 Millionen Deutsche betreiben regelmäßig Pferdesport. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist dabei unerlässlich, um sich gegen Personen- und Sachschäden abzusichern.
Allianz Deutschland AG
München05.11.2007

Illustratives Bild

Pferdesport ist nicht ganz ungefährlich - die Tiere richten viele Personen- und Sachschäden an

Ein Fall aus der Praxis: Martina B. brachte ihr Pferd im vergangenen Sommer nach einem Ausritt in den Stall zurück. Versehentlich hatte sie den Riegel der Pferdebox nicht richtig geschlossen. Das Pferd konnte die Türe aufdrücken und brach aus. Auf einer nahe gelegenen Landstraße kollidierte das Pferd mit einem PKW, ein weiteres Auto fuhr auf das erste auf.
Einer der Pkw-Fahrer ist seitdem querschnittsgelähmt, der andere war über ein halbes Jahr arbeitsunfähig. Die Autolenker machen gegen Martina B. Zahlungsansprüche in Höhe von insgesamt 620.000 Euro geltend: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten und den Sachschaden.

Der Pferdehalter haftet immer
Ein Tier mag noch so friedfertig und gut erzogen sein – man kann auch mit höchster Umsicht nicht immer verhindern, dass ein Pferd ausschlägt und dabei Gegenstände beschädigt oder gar Menschen verletzt. Oder dass ein Reiter vom scheuenden Pferd abgeworfen wird.
Für den Gesetzgeber handeln Tiere irrational. Der Tierhalter ist daher für alles verantwortlich, was sein Tier anrichtet: Wenn ein Pferd einen Personen- oder Sachschaden verursacht, ob beim Reiten oder auf der Koppel, haftet der Pferdehalter immer. Die Betroffenen können Schadenersatz verlangen.

Schadenersatz: Bis zum finanziellen Ruin
Allein die Haltung dieser Tiere stellt eine potenzielle Gefahr dar (Gefährdungshaftung), deshalb ist es für den Gesetzgeber irrelevant, ob den Tierhalter eine direkte Schuld trifft. Lediglich eigenes Verschulden oder Mitverschulden des Verletzten oder Geschädigten können dessen Schadenersatzansprüche einschränken.
Die Kosten aus Schadenersatzansprüchen sind nicht vorhersehbar. Bei Sachschäden hat der Tierhalter für die Reparatur oder den Ersatz aller betroffenen Gegenstände aufzukommen. Bei Verletzung von Menschen sind die finanziellen Auswirkungen häufig noch viel größer: Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, mögliche lebenslange Renten für die Opfer oder Hinterbliebenen können schnell sechsstellige Summen erreichen. Ein Pferd kann seinen Halter also finanziell ruinieren.

Privat-Haftpflicht allein reicht nicht
Während für Kleintiere wie Hamster, Kanarienvögel oder Hauskatzen in der Regel die Privat-Haftpflichtversicherung ausreicht, ist für Hunde und Pferde eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung empfehlenswert. Sie tritt ein, wenn andere durch das Verhalten des Pferdes Schaden erleiden und nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Ersatz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verlangen.
Sind die Schadenersatzforderungen berechtigt, schafft die Tierhalter-Haftpflichtversicherung die Sache aus der Welt und zahlt, was der Pferdehalter ersetzen muss – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Wenn die Forderungen ungerechtfertigt oder zu hoch sind, der Pferdehalter also gar nicht zahlen muss, setzt die Versicherung das gute Recht für ihren Kunden durch und wehrt diese Forderungen kostenfrei ab.

Versicherungsschutz ab 140 Euro jährlich
Da es laut Bürgerlichem Gesetzbuch keine Haftungshöchstgrenzen gibt, ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme erforderlich. Empfohlen werden 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei der Allianz zum Beispiel ist der Haftpflicht-Versicherungsschutz zu dieser Versicherungssumme für ein Pferd ab 140 Euro im Jahr zu haben.
Versicherungsschutz besteht für Schäden in Deutschland und bei vorübergehenden Auslandsaufhalten bis zu zwei Jahren weltweit. Versichert sind neben dem Halter auch der nicht gewerbsmäßige Mit-Eigentümer, Mit-Halter, Reitbeteiligte, Reiter und Hüter des Pferdes. Im Rahmen der Forderungsausfalldeckung wird auch unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz für Schäden geboten, die dem Kunden selbst durch ein fremdes Pferd zugefügt werden, wenn der Verursacher des Schadens nicht zahlungsfähig ist.
 
 
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Kontakt für Presse
Corinna Hartmann
Allianz Deutschland AG
Telefon 49.89.3800-3470
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