>Startseite >Sitemap
Das Unternehmen
 
Seite weiterempfehlenSeite drucken
 
Nach monatelangen Verhandlungen hat das Bundeskabinett die Reform der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Anhebung der Pflegesätze vor. Wir sprachen mit Wilfried Johannßen, Mitglied des Vorstands der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG.
Allianz Deutschland AG
München26.10.2007

Illustratives Bild

Wilfried Johannßen: "Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Pflegeversicherung weiterhin ungelöst"

Was bringt das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz Ihrer Meinung nach?
Johannßen: Angesichts der großen Fortschritte in der Medizin, der besseren Ernährung sowie der hohen hygienischen Standards werden die Menschen in unserer Gesellschaft immer älter. Unsere Alterspyramide wird kopflastig: Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich bis 2050 verdoppeln. Immer mehr Pflegefälle lassen einen drastischen Anstieg der Leistungsausgaben in der Pflegeversicherung erwarten.
Anstatt sich darauf vorzubereiten und eine dringend nötige, umfassende Finanzreform der gesetzlichen Pflegeversicherung auf die Beine zu stellen, verständigten sich die Koalitionsspitzen von CDU und SPD nur auf eine Minimallösung. Der aktuelle Beschluss des Bundeskabinetts zur Reform der Pflegeversicherung lässt die bestehenden Finanzprobleme dieses Sozialversicherungszweiges ungelöst.
Einigkeit wurde erzielt bei Leistungsausweitungen, die jedoch keineswegs die inflationsbedingte Entwertung der Pflegeversicherung seit 1995 ausgleichen und einer leichten Verbesserung der Leistungen für Demenzkranke. Mit diesen Leistungsanhebungen lässt sich die kräftige Beitragserhöhung von 14,7 Prozent leichter verkaufen, als eine sonst notwendige Beitragssatzanhebung in 2009 ohne Veränderungen auf der Leistungsseite.
Ob die neue Leistung Pflegeberatung an Pflegestützpunkten die Lage der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen tatsächlich verbessern wird, bleibt abzuwarten. Die eher schlechten Erfahrungen mit den bestehenden Servicestellen für Menschen mit Behinderung lassen aber das Gegenteil erwarten.

Wie muss und kann man das Problem der Finanzierung der Pflegeversicherung Ihrer Meinung nach lösen?
Johannßen: Um wertstabile Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu auch langfristig bezahlbaren Beiträgen zu gewährleisten, benötigen wir einen Schwenk von den umlagefinanzierten Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung hin zu kapitalgedeckten finanzierten Leistungen.
Das Anwartschaftsdeckungsverfahren der PKV ist dazu bestens geeignet. Denn im Gegensatz zu pauschal gebildeten Rückstellungen, wie sie immer wieder vorgeschlagen werden, gibt es hier nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bestimmte Regeln für das Aufbauen und Auflösen der Alterungsrückstellungen. Hier ist sichergestellt, dass alle Generationen gerecht behandelt werden und am Ende keine Altersgruppe leer ausgeht.
Da außerdem Kapitalstöcke in den öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Sozialen Pflegeversicherung nicht ausreichend vor einer politisch motivierten Zweckentfremdung geschützt sind, kann nur die private Versicherungswirtschaft für die Durchführung der Kapitaldeckung zuständig sein. Hier ist auch das dazu notwendige Know-how vorhanden.

Wo sehen Sie über die bereits diskutierten Maßnahmen hinaus noch dringenden Handlungsbedarf?
Johannßen: Auf eine Versicherung ist nur dann Verlass, wenn die Leistungen wertstabil sind und nicht durch die Preisentwicklung entwertet werden. Das gilt ganz besonders für die Pflegeversicherung. Zum einen, da es hier um sehr langfristige Zeitspannen geht und es sich zum anderen um eine Pflichtversicherung handelt.
Eine Pflichtversicherung lässt sich nur begründen, wenn die Leistungen bewirken, dass im Regelfall keine Sozialhilfe nötig wird. Wir müssen deshalb sicherstellen, dass die Leistungen an die Entwicklung der Pflegekosten angepasst werden.
Im Gegensatz zu diesem grundsätzlichen Handlungsbedarf sehen wir auch konkreten Änderungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf für die Pflegereform. Sollte dieser Gesetzentwurf verabschiedet werden, dann verursacht die Politik mit den Vorgaben zur Portabilität von Alterungsrückstellungen beim Wechsel der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) und der Beitragskappung in der PPV für PKV-Versicherte im Basistarif die gleichen verfassungsrechtlich inakzeptable Eingriffe in bestehende Verträge, wie sie es mit dem GKV-WSG in der Krankenversicherung getan hat.
 
 
Seite weiterempfehlenSeite drucken
 
 
Kontakt für Presse
Alexa Schlüter
Allianz Deutschland AG
Telefon +49.89.3800-14350
>